Gleichstellungsbeauftragte - Frau Gisela Schweers-Steindor

Sprechzeiten: donnerstags von 15.30 – 17.00 Uhr
Telefon: 04453-70825, Telefax: 04453-70836
Email: g.schweers-steindor@bockhorn.de
Handy: 0170/2728894
Wer ist die Gleichstellungsbeauftragte?
Gisela Schweers-Steindor
Richtstr. 14
26345 Bockhorn
Familienstand: verheiratet
Arbeitgeber: Gemeinde Bockhorn
Tätigkeit:
- Sachbearbeiterin für Jugend, Kultur, Sport und Schulen
- Standesbeamtin
- Gleichstellungsbeauftragte im Ehrenamt
In welchen Gremien arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte mit?
- Schul-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Marktausschuss
- Präventionsrat
- Agenda 21 – Städtepartnerschaft
Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte?
Das Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 besagt “Männer und Frauen sind gleichberechtigt”.
Die Realität sieht jedoch zum Teil auch heute noch anders aus.
Hier einige Bespiele:
§In der Familie tragen die Frauen im wesentlichen die Verantwortung für Hausarbeit und Kindererziehung, selbst wenn sie berufstätig sind. Nach der “Familienphase” ist ein Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Problemen verbunden. Dies kann entscheidenden Einfluß auf die weitere Lebensplanung der betroffenen Frauen haben.
§Im Berufsleben haben Frauen immer noch nicht die gleichen Möglichkeiten, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden und in höhere Positionen aufzusteigen wie Männer mit gleichen Grundvoraussetzungen.
§Gewalt an Körper und Seele überwiegend gegen Frauen gehört zur traurigen Realität und wird oftmals als “privates” Problem” abgetan. Es ist der größte Ausdruck gesellschaftlicher Mißachtung und Benachteiligung von Frauen!!
§Die soziale und finanzielle Situation von Frauen im Alter, nach Trennung oder nach Arbeitsplatzverlust ist oft erheblich schlechter als bei Männern, jedenfalls noch deutlich in der heute davon betroffenen Generation.
Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
§Eine Frauenbeauftragte arbeitet als Interessenvertreterin für alle Frauen innerhalb der Verwaltung und im gesamten Gemeindegebiet. Sie ist eine “Art “Anlaufstelle” für alle Frauen (ggf. auch Männer!) sowie die Vertreterinnen und Vertreter sozialer Einrichtungen, Interessengruppen, Initiativen, Institutionen, Parteien, Vereine und Verbände.
Wie wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf gleiche Rechte für Frau und Mann hin?
§Sie hält regelmäßig Sprechstunden ab.
§Sie bietet ratsuchenden Frauen Hilfe (in meiner Funktion als ehrenamtlich tätige Frauenbeauftragte oftmals durch Vermittlung an kompetente Kolleginnen oder entsprechenden Beratungsstellen oder Hilfegruppen).
§Sie wird an Einstellungsgesprächen innerhalb der Verwaltung beteiligt.
§Sie bietet frauenspezifische Veranstaltungen an.
§Sie hält Kontakte zu Bildungs- und Beratungseinrichtungen, Amtsstellen, Arbeitsämtern, Vereinen, Verbänden etc. .

