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Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
§Eine Frauenbeauftragte arbeitet als Interessenvertreterin für alle Frauen innerhalb der Verwaltung und im gesamten Gemeindegebiet. Sie ist eine “Art “Anlaufstelle” für alle Frauen (ggf. auch Männer!) sowie die Vertreterinnen und Vertreter sozialer Einrichtungen, Interessengruppen, Initiativen, Institutionen, Parteien, Vereine und Verbände.
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