staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Bockhorn, Am Markt 1, 26345 Bockhorn
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Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte?

Das Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 besagt “Männer und Frauen sind gleichberechtigt”.
Die Realität sieht jedoch zum Teil auch heute noch anders aus.
Hier einige Bespiele:

§In der Familie tragen die Frauen im wesentlichen die Verantwortung für Hausarbeit und Kindererziehung, selbst wenn sie berufstätig sind. Nach der “Familienphase” ist ein Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Problemen verbunden. Dies kann entscheidenden Einfluß auf die weitere Lebensplanung der betroffenen Frauen haben.

§Im Berufsleben haben Frauen immer noch nicht die gleichen Möglichkeiten, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden und in höhere Positionen aufzusteigen wie Männer mit gleichen Grundvoraussetzungen.

§Gewalt an Körper und Seele überwiegend gegen Frauen gehört zur traurigen Realität und wird oftmals als “privates” Problem” abgetan. Es ist der größte Ausdruck gesellschaftlicher Mißachtung und Benachteiligung von Frauen!!

§Die soziale und finanzielle Situation von Frauen im Alter, nach Trennung oder nach Arbeitsplatzverlust ist oft erheblich schlechter als bei Männern, jedenfalls noch deutlich in der heute davon betroffenen Generation.