Ruhezeiten in der Gemeinde Bockhorn
Montag, 17. August 2020
Gemeinde bittet um Einhaltung ...
Aus gegebener Veranlassung weist die Gemeinde Bockhorn darauf hin, dass der Einsatz von motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräten an Werktagen zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr aufgrund der Verordnung zum Schutze der Mittagsruhe grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen gelten für unaufschiebbare Arbeiten im Notfall oder auch für Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe. Für einige Geräte und Maschinen, deren Betrieb erheblichen Lärm verursachen, gelten weitere zeitliche Einschränkungen nach den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Nähere Auskünfte darüber erteilt das Ordnungsamt. Darüber hinaus wird darum gebeten, auf die Einhaltung der allgemein bekannten Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sowie der Nachtruhe zu achten.