Hebesätze für Gemeindeabgaben,Steuern, Beiträge und Gebühren
Grundsteuer A | 390 % |
Grundsteuer B | 390 % |
Gewerbesteuer | 390 % |
Hebesatzsatzung ab 01.01.2018.pdf (28.79 KB)
Erschließungsbeiträge: 90% des Erschließungsaufwandes
Hundesteuer
1. Hund | 40,00 EUR |
2. Hund | 100,00 EUR |
jeder weitere Hund | 130,00 EUR |
Kanalbaubeiträge
Kanalbaubeiträge: 3,07 EUR je qm Grundstück
(Für Gewerbebetriebe gelten besondere Regelungen)
Abwassergebühren
Kanalbenutzungsgebühren: 2,62 EUR je cbm Frischwasserverbrauch
Die Abwassergebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben:
- Abfuhrkosten für Turnusleerung (1x jährlich) und Bedarfsentleerung (Entleerung von mindestens 16 Kleinkläranlagen)
1a) Grundpreis bis 11,5 m³ Entleerungsmenge pro Kläranlage (KA) 51,40 EUR 1b) Grundpreis 11,6 bis 23 m³ Entleerungsmenge pro KA 75,20 EUR 1c) Grundpreis 23,1 bis 34,5 m³ Entleerungsmenge pro KA 99,00 EUR 1d) Grundpreis 34,6 bis 46 m³ Entleerungsmenge pro KA 122,80 EUR 1e) Grundpreis 46,1 bis 57,5 m³ Entleerungsmenge pro KA 146,60 EUR - Kosten für Notfall- oder Einzelentsorgung:
Zulage für Notfall- oder Einzel Entsorgung 113,05 EUR
C. Entnahme und Transport des Fäkalschlammes je m³ 31,11 EUR
Als Abfuhr im regelmäßigen Abfuhrintervall wird die Abfuhr im gewöhnlichen jährlichen Abfuhrturnus bzw. bei bedarfsgerechter Entsorgung eine Sammelabfuhr definiert, in der mindestens fünfzehn Kleinkläranlagen zusammenhängend abgefahren werden.
Abfuhrtermine im Rahmen der bedarfsgerechten Entsorgung werden so gebündelt, dass Sammelabfuhren im Sinne dieser Satzung ermöglicht werden. Dies schließt ggf. Wartezeiten ein. Sollte aufgrund besonderer Umstände eine Anlage umgehend abgefahren werden müssen, liegt im Notfall- bzw. Einzelentsorgung vor.
Für eine Grundreinigung einer Kleinkläranlage im Rahmen der Umrüstung der Anlage auf eine bedarfsgerechte Entsorgung wird eine Zusatzgebühr von 20,83 € erhoben.
Vergnügungssteuer
In Bockhorn wird ab 01. Juli 2013 die Vergnügungssteuer für Glücksspielgeräte nach neuen Grundlagen festgesetzt. Der Rat der Gemeinde hat auf Antrag (NWZ berichtete) am 23.05.2013 die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Zukünftig werden die Glücksspielgeräte im Gemeindegebiet einzeln besteuert. Erhebungszeitraum ist der jeweilige Kalendermonat.
Die Steueranmeldungen sind der Gemeinde bis zum 10. des Folgemonats vorzulegen. Die steuerpflichtigen Unternehmen werden von der Gemeinde im Juni schriftlich informiert.
Die Vergnügungssteuersatzung sowie die Formulare zur Abgabe der Steueranmeldung stehen hier zum Download bereit.
Vergnuegungssteuersatzung.pdf (50.93 KB)
Vergnügungssteuer-Anmeldung ab 01.07.2017.pdf (124.49 KB)
Anlage_EN_mitGewinnmoeglichkeit.pdf (144.77 KB)
Anlage_EN_ohneGewinnmoeglichkeit.pdf (259.98 KB)
Sonstige Gebühren
Personalausweis bis 24. Lebensjahr: |
22,80 EUR |
vorläufiger Personalausweis: |
10,00 EUR |
Reisepass bis 24. Lebensjahr.: |
37,50 EUR |
vorläufiger Reisepass: |
26,00 EUR |
Reisepass ab 24. Lebensjahr: |
60,00 EUR |
Kinderreisepass: |
13,00 EUR |
Verlängerung Kinderreisepass |
6,00 EUR |
Meldebescheinigung: |
7,50 EUR |
Fischereischein: |
35,00 EUR |
Gewerberegisterauskunft: |
12,00 EUR |
Gewerbean-, ab- und ummeldung: |
30,00 EUR |
Meldeauskunft einfach |
12,00 EUR |
Meldeauskunft erweitert |
20,00 EUR |
Kirchenaustritt: |
25,00 EUR |
Zeugnisbeglaubigung: |
2,50 EUR |
Führungszeugnis: | 13,00 EUR |